Bayern

Aschaffenburg, Auto, Fußverkehr, Radverkehr, Verkehrssicherheit

VCD zeigt Falschparkern die Gelbe Karte

250 Gelbe Karten an Geh- und Radwegparker verteilt - Mitglieder des VCD haben gemeinsam mit Anwohnern des Stadtteils Schweinheim 250 "Gelbe Karten" an falsch parkenden PKW's verteilt. Erschreckend war vor allem nach wie kurzer Zeit die Karten verteilt waren. Das Gebiet von Rotwasserstraße bis Steubenstraße reichte aus um die Aktion nach 60 Minuten enden zu lassen.

Aschaffenburg, 27. Oktober 2022 Geh- und Radwegparken hat in Aschaffenburg traurige Tradition. Um auf diesen Umstand hinzuweisen haben am Abend des 27.10. Mitglieder des Verkehrsclub Deutschland (VCD) gemeinsam mit Anwohnern des Stadtteils Schweinheim an 250 Fahrzeugen „Gelbe Karten“ angebracht. „Wir wollen die Fahrer der PKW nicht belehren. Die Aktion soll vor allem sensibilisieren. Auf ihr Fehlverhalten angesprochen ist vielen Autofahrern die Konsequenz für andere Verkehrsteilnehmer oft gar nicht bewusst“ so Dennis Handt, 1. Vorsitzender des VCD Aschaffenburg-Miltenberg.

Autofahrer rechtfertigen ihr Verhalten z.B. in Facebook Gruppen wie „Parkschlöcher in Aschebersch“ regelmäßig damit, dass bei einem regelkonformen Abstellen der Fahrzeuge auf der Fahrbahn, der Durchgangsverkehr behindert wäre und die Zahl der möglichen Stellplätze insgesamt abnehmen würde. Aber ursächlich sind nicht fehlende Stellplätze, sondern zu viele Autos. Vergessen wird dabei, dass es sich hier nie um Stellplätze gehandelt hat, sondern um einen scheinbar tolerierten Zustand, der vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen ist. Es gibt kein Recht auf einen Parkplatz.

Dabei ist Gehwegparken kein Kavaliersdelikt. Es gefährdet gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer. So werden im ganzen Stadtteil Schweinheim an vielen Stellen, wie z.B. der Rotwasserstraße immer wieder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auf die Fahrbahn gezwungen. Nicht nur das Begehen der Fahrbahn als solches ist gefährlich. Bereits das Verlassen des Gehweges stellt für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator oft ein unüberwindbares Hindernis dar. Auch Kinder werden in ihrer Selbständigkeit massiv beeinträchtigt oder gleich mit dem Elterntaxi in die Schule oder den Kindergarten chauffiert. Eltern mit Kinderwagen müssen auf die Fahrbahn oder die andere Straßenseite wechseln. An nebeneinander Gehen, um sich zu unterhalten oder an Begegnungsverkehr ist gar nicht zu denken.

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung hätte sich im vergangenen Jahr eigentlich einiges ändern sollen. Fehlende Kontrollen lassen jedoch die Androhung hoher Bußgelder wirkungslos verpuffen. Mindestens 15.000€ Verwarngeld und zahlreiche Punkte in Flensburg wären bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt fällig gewesen. Ob hier fehlender politischer Wille ausschlaggebend ist oder schlicht Personalmangel, ist von außen kaum zu beurteilen. Das im Aschaffenburger Stadtrat gleichzeitig Anträge gestellt werden, die das Gehwegparken legalisieren sollen, wo es nach geltenden Regeln gar nicht legalisiert werden kann, ist dabei wohl nur eine Randnotiz. Dies kann aber keinesfalls akzeptiert werden. Nicht umsonst hat das Verwaltungsgericht Bremen auf Klage mehrerer Anwohner entschieden, dass die Straßenverkehrsbehörde zum wirksamen Beseitigen gesetzeswidriger Zustände verpflichtet ist (Az 5 K 1968/19) .

zurück