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Bahnausbau muss lokalen Umweltverbund stärker fördern statt zu behindern

Die vorliegende Planung der DB Netz legt dem lokalen Fuß- und Radverkehr einige Steine in den Weg, weshalb der VCD 8 Forderungen an die DB Netz gestellt hat, die in einer überarbeiteten Planung berücksichtigt sein sollen.

Die Forderungen des VCD Kreisverbands beziehen sich hauptsächlich auf die Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs bei den Planungen der Überführungen. Für den Busverkehr sind darüber hinaus keine Forderungen an die Deutsche Bahn erforderlich, da für alle Durchfahrten die Fahrbahnbreiten eingeplant wurden. Es ist bezeichnend, dass dies immer automatisch erfolgt und für den Fuß- und Radverkehr ausdrücklich dafür gearbeitet werden muss.

Die Forderungen des VCD sind in diesem Schreiben enthalten. Wer die Forderungen oder Teile daraus unterstützen möchte, darf gerne kopieren und die Einwendung persönlich an die im Schreiben genannte Stelle senden. Darin muss enthalten sein, inwiefern man selbst durch den Planungsmangel betroffen ist. Abgabefrist ist der 14. April!

Hier die Übersicht der Forderungen:

  1. Wir fordern daher, dass grundsätzlich für Überführungen bzw. Unterführungen je Richtung jeweils 2 m Wegbreite für Fußverkehr und 2 m Wegbreite für Radverkehr plus entsprechende Sicherheitsabstände geplant und gebaut werden. Die Breiten sind erforderlich, damit sich auf dem Fußweg zwei Personen mit eingeschränkter Mobilität begegnen können und damit auf dem Radweg zwei Radfahrende aneinander vorbeifahren können. Diese Forderung gilt jeweils explizit für
    1. EÜ Forchheimer Straße
    2. EÜ Münchner Ring
    3. EÜ Geisfelder Straße
    4. EÜ Moosstraße
    5. SÜ Pfisterbergbru?cke
    6. EÜ Zollnerstraße
    7. EÜ Memmelsdorfer Straße
    8. SÜ Kronacher Straße
    9. SÜ Emil-Kemmer-Straße (ohne Fußwege)
  2. Steigungen und Kurvenradien:

    1. Alle Kurvenradien für den Radverkehr betragen mindestens 10 m.

    2. Alle Steigungen auf Streckenabschnitten bis 65 m betragen maximal 6 %, bei längeren Abschnitten maximal 5 %.

  3. Die Wege müssen bei Dunkelheit gut beleuchtet sein, so dass sie jederzeit gefahrlos genutzt werden können.

  4. Wir schließen uns der Forderung der Stadt Bamberg nach einer SÜ Geisfelder Straße für den Fuß- und Radverkehr an.

  5. Für das Sperr- und Umleitungskonzepts fordern wir bereits jetzt, dass die Wegebeziehungen für die Verkehrsmittel des Umweltverbunds zu jedem Zeitpunkt mindestens genauso gut sind wie für den motorisierten Individualverkehr. 

  6. Wir fordern bereits für die Bauphase, dass die Anbindung des Bahnhofs für den Umweltverbund jederzeit bevorzugt erfolgt.

  7. Ergänzend hierzu fordern wir, dass die DB Netz AG die Stadt Bamberg in ihrem Bemühen unterstützt, den Regionalen Omnibusbahnhof (ROB) neben dem Bahnhof einzurichten. Dies soll erfolgen durch:

    1. Frühzeitige Überlassung des Grundstücks

    2. Bevorzugte Berücksichtigung der Wege zum ROB während der Bauphase und in der Planung für den fertigen Ausbaustand.

  8. Wir fordern, dass die Lage des S-Bahnhalts überprüft wird, so dass er durch Lage und Gestaltung die Nutzung des Umweltverbunds maximal fördert.

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