Radwege:
Auf Radwegen fühlen sich Fahrradfahrer erfahrungsgemäß am sichersten. Davon gibt es in Schwabach wenige, im Landkreis Roth bereits ein gutes Netz. Dieses Radwegenetz hat aber noch viele Lücken. Selbst wenn man nur 10% der Strecke auf höchst gefährlichen Straßen radeln muss, ist das ein hohes Risiko. Nicht alle überholenden Autofahrer halten den nötigen Abstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts ein.
Kombinierte Rad-/Fußwege:
Bei entsprechender Beschilderung (Zeichen 240) ist die Nutzung eines kombinierten Rad-/Fußweges vorgeschrieben. Die Geschwindigkeit ist ggfs. an den Fußverkehr anzupassen. Das kann dann Schrittgeschwindigkeit bedeuten. Für die meisten Radfahrer*innen ist diese Notlösung eine Zumutung, weil das Radfahren der schnellen Fortbewegung dient.
Radschutzstreifen:
Im Gegensatz zu ihrem Namen bieten Radschutzstreifen keinen echten Schutz. Sie sind oft durch abmarkierte Parkplätze oder Falschparker* unterbrochen, die umfahren werden müssen. Dies ist oft besonders gefährlich. Zum Einen könnte ein Autofahrer überraschend die Tür öffnen, zum anderen ist ein Sicherheitsabstand zum parkenden Auto einzuhalten.
Autofahrer gehen beim Überholen von Radelnden oft davon aus, sie dürften bis an die Markierungslinie des Radschutzstreifens heranfahren. Der Abstand von 1,5 Meter zum Radfahrenden muss aber in jedem Fall eingehalten werden. Ein weiterer Irrtum ist, dass Radfahrende nur innerhalb des Radschutzstreifens fahren dürfen. Es ist ihnen jedoch erlaubt, auch links von der Markierungslinie zu fahren.
*Nicht nur das Parken, sondern bereits das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten und mit einem Bußgeld von 55 Euro belegt.
In Schwabach entsprechen viele Radschutzstreifen nicht mehr den aktuellen Richtlinien! Diese besagen, dass ein Radschutzstreifen mindestens 1,50 m breit sein muss.
Fahrradstraßen:
Auf Fahrradstraßen haben Fahrradfahrende Vorrang. Autofahrende müssen sich an den Radverkehr anpassen. In Schwabach gibt es aktuell nur ein kurze Fahrradstraße. Im Landkreis Roth ist uns keine bekannt.
Viele Autofahrer wissen nicht, dass beim Überholen von Radfahrern folgende Regeln eingehalten werden müssen.
Innerhalb einer Ortschaft sind 1,50 Meter Abstand zum Fahrrad vorgeschrieben, außerhalb einer Ortschaft 2 Meter.
Ist dieser Abstand nicht möglich, darf auch nicht überholt werden.
Beim Überholen und Entgegenkommen gilt wie immer: Die Geschwindigkeit ist der Situation anzupassen.
Sowohl in der Stadt, als auch außerhalb sind die nötigen Abstände oft nicht einzuhalten. Über lange Strecken hinter Radfahrenden herzufahren, fällt Autofahrern oft schwer. Mehr Radwege können die Situation für Autofahrer und für Radfahrende entscheidend verbessern.
Daher ist es wichtig, auf das Thema aufmerksam zu machen und mehr Radwege zu fordern. Denn Fakt ist auch:
Es gibt viel mehr Menschen, die gerne Rad fahren würden, aber auf unseren Straßen Angst haben.
Einen echten Schutz für Radfahrende bietet vor allem die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 für motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen. Es ist statistisch erwiesen, dass es dann weniger Unfälle gibt und alle Verkehrsteilnehmenden mehr Rücksicht aufeinander nehmen. Die Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer würden sich stark annähern. Gefährliches Überholen würde vermieden. Daher fordern wir flächendeckend innerorts Tempo 30.
Kinder werden in ihrer Selbständigkeit gestärkt, wenn sie frühzeitig ihren Weg zur Schule eigenständig meistern dürfen, ob zu Fuß oder mit dem Rad. Das muss durch sichere Wege ermöglicht werden.
Um Verkehrsregeln zu erlernen und einzuüben, ist ein aktives Teilnehmen im Straßenverkehr nötig. Auf dem Rücksitz im Auto ist dies nicht möglich.
Eltern, die zu Fuß mit ihren Kindern zum Kindergarten erste Verkehrsregeln trainieren, legen einen wichtigen Grundstein. Davon profitieren die Kinder.
Leider gibt es viel zu wenige sichere fahrradtaugliche Schulwege. Das Radfahren und zu Fuß gehen ist unmittelbar vor den Schulen hingegen besonders gefährlich, weil unvernünftige Eltern ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule fahren. Dadurch gefährden sie oft andere Kinder.
Dürfen Kinder, die noch keinen Fahrradführerschein haben, mit dem Fahrrad zur Schule fahren? Die Antwort ist, Kinder dürfen ab 8 Jahren mit dem Fahrrad öffentliche Straßen bzw. den Bürgersteig benutzen, sobald sie es erlernt haben. Oft besteht erst in der 4. Klasse die Möglichkeit, den Fahrradführerschein zu machen. Eltern können aber selbst einschätzen, wie sicher ihr Kind im Straßenverkehr ist. Kinder erlernen richtiges Verhalten im Straßenverkehr nicht durch ihr Alter, sondern durch tägliches Üben.
In Schwabach gibt es in den großen Ferien immer wieder kostenlose Angebote, den Fahrradführerschein zu machen.
Wir fordern von den Kommunen in Schwabach und dem Landkreis Roth:
Nur so werden mehr Kinder ihren Weg zur Schule mit dem Rad machen. Je mehr Kinder das tun, desto sicherer fühlen sie sich in der „Fahr“gemeinschaft. Desto mehr wird den Autofahrern auch bewusst, dass dort regelmäßig mit Kindern gerechnet werden muss.
Was man relativ schnell einrichten kann, sind Schulstraßen, in denen motorisierter Verkehr zu bestimmten Zeiten verboten ist, während sie sonst normal nutzbar sind. Das hat sich z.B. in Österreich vielenorts bewährt.
Auch das Entfernen von Parkplätzen unmittelbar vor den Schulen würde viel helfen.
Auch für Eltern, die selbst etwas tun wollen, damit ihre Kinder mit dem Rad zur Schule fahren, gibt es Möglichkeiten:
Interessierten Eltern bieten wir bei der Einrichtung eines Bicibus für ihre Kinder ebenfalls gerne unsere Unterstützung an.
Auf der gemeinsamen Plattform “Schwabach Bewegen - Mobilität für ein lebenswertes Schwabach” von ADFC, BN und VCD können Gefahrenstellen im Straßenverkehr benannt und eingetragen werden.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, Transportfahrten mit dem eigenen oder Carsharing-Auto durch ein Lastenrad zu ersetzen, kann sich ein solches zum Ausprobieren kostenlos im Kaufhaus Wertvoll ausleihen.
Kaufhaus Wertvoll, Nürnberger Str. 13, 91126 Schwabach
Reservierungen unter 09122 18 16 410 oder
kaufhaus.wertvoll.schwabach@elkb.de
Möglich macht dies eine Anschaffung der Stadt Schwabach, die Interessierte auf den Geschmack bringen soll. Näheres unter LaRa.
Und wer sich nach dem Ausprobieren dafür entschied ein eigenes Lastenrad zu kaufen, wurde von der Stadt Schwabach bis 2023 finanziell unterstützt. Einzige Auflage: Am Lastenrad musste ein gut sichtbarer Aufkleber “gefördert durch die Stadt Schwabach” angebracht werden.
Leider wurde bereits 2024 kein Budget mehr für dieses Förderprogramm bereit gestellt. Unsere Kreisgruppe hält diese Förderung für höchst sinnvoll, denn die Zahl der Lastenräder in Schwabach hat sich seitdem vervielfacht und der Alltag in Schwabach ohne Auto wurde von immer mehr Familien als bequem machbar erlebt - egal, ob Fahrt zum Kindergarten oder zum Wocheneinkauf.
Nähere Infos unter Förderung von Lastenrädern.
Wir fordern die Stadt Schwabach auf, dieses wirklich gelungene Förderprogramm fortzusetzen. Und geneigte Familien, dass sie fleißig Anfragen zur Förderung an die Stadt Schwabach stellen unter lastenrad@schwabach.de .
Nach dem großen Erfolg des VAG-Rads in Nürnberg wurde Anfang 2024 das Angebot auf die gesamte Städteachse Erlangen-Fürth-Nürnberg-Schwabach ausgeweitet. Seitdem freuen sich auch die Schwabacher über das zusätzliche Angebot, das nicht nur als gute Ergänzung, sondern auch als eine Art von ÖPNV begriffen werden kann: Immer, wenn gerade kein Bus fährt, kann das Rad genommen werden. Oder auf den letzten Metern zum Ziel, wo kein Bus hinfährt. Auch das Fahren und Abstellung zwischen zwei der vier Städte ist möglich.
Der Clou des Ganzen ist die Kombination mit einem Abo bei der VAG: Wer ein Jobticket, ein Deutschlandticket oder sonstiges Abo bei der VAG hat, bekommt 600 Freiminuten für die Nutzung des VAG-Rads kostenlos obendrauf.
Bestellt wird das VAG-Rad mit der Nürnberg mobil-App (kurz Nümo). Näheres unter VAG-Rad.
Manchmal haben wir den Eindruck, dass die 50 von der Stadt Schwabach bestellten Fahrräder nicht viel sind - oder vielleicht gar nicht alle da gleichzeitig da sind. Und manche Schwabacher*innen wünschen sich statt fester Abhol- und Abstellorte eine Flexzone, innerhalb derer man das VAG-Rad überall abstellen darf. Wir sind uns sicher, dass dadurch kein “Abstell-Chaos” wie bei den E-Rollern in Großstädten entstehen würde, weil Fahrradkunden doch ein anderes Klientel sind und der Ständer im Verhältnis zum Schwerpunkt der Räder ein stabileres Aufstellen ermöglicht.
Wir wünschen uns eine Verbreitung des VAG-Rads bis hinaus in die Region. Wenigstens die größeren Gemeinden entlang der Bahnstrecken wie Roth, Rednitzhembach, Büchenbach und Georgensgmünd hätten diese sinnvolle ÖPNV-Ergänzung ebenfalls verdient.