Die Kreisgruppe VCD Schwabach-Roth ist bestrebt, ihre Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die unter anderem Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) umzusetzen. Maßgeblich sind die internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA sowie die europäische Norm EN 301 549.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://bayern.vcd.org/der-vcd-in-bayern/schwabach-roth
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite ist derzeit überwiegend mit den Anforderungen der WCAG 2.1 vereinbar. Es bestehen noch technische und inhaltliche Barrieren, deren Behebung laufend geplant und umgesetzt wird.
Nicht barrierefreie Inhalte
1.) Nichtkonformität mit dem BFSG
2.) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14.07.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie weitere Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsschutzmaßnahmen auf unserer Website benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
VCD Kreisgruppe Schwabach-Roth
Tulpenweg 8
91126 Schwabach
Wir beantworten Ihre Anfrage zeitnah.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auch nach persönlichem Austausch mit dem VCD (telefonisch, per E-Mail oder Brief) keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Anliegen zur Barrierefreiheit erhalten haben, gibt es die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Dort besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, um gemeinsam eine Lösung zu finden.