- Fußgänger benötigen mindestens eine hindernisfreie Wegebreite von 2 m, neue Gehwege sind mit mindestens 2,5 m anzulegen. Parken auf Gehwegen muss zurückgenommen werden, damit diese Maße eingehalten werden.
- Wichtige Routen für Fußgänger müssen weiter aufgewertet, bequeme und sichere Straßenquerungen geschaffen werden.
- In der Altstadt, in den Quartierszentren und in Wohnbereichen sind autofreie oder verkehrsberuhigte Straßenräume (Spielstraßen) einzurichten.
- Die Grünzeiten an den Ampeln müssen überprüft und besser auf die Belange von Fußgängern abgestimmt werden: Kurze Wartezeiten, Querung in einer Grünphase.
- Bei Baustellen ist auf eine sichere und möglichst umwegfreie Fußwegeführung zu achten.