Bayern

Landshut - Dingolfing-Landau
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Der mühsame und lange Weg zu einem bayerischen Radgesetz

Die bayerische Staatsregierung hat zwar die Initiative Volksbegehren "Radentscheid Bayern" ausgebremst, legt aber nun zumindest ein Radgesetz "light" vor.

Anlässlich unserer Jahreshauptversammlung am 27.6. hat uns Prof. Dr. Andreas Kagermeier, VCD-Beauftragter für den Radentscheid, die Entwicklungen seit 2018 nachgezeichnet und das Wechselspiel zwischen Volksbegehrensinitiative und Regierungsmehrheit aufgezeigt. 

Die bayerische Landesregierung hatte jahrelang die Forderungen nach Formulierung eines Radgesetzes abgelehnt. Nachdem im März 2022 entsprechende Gesetzesentwürfe der Oppositionsparteien abgeschmettert worden waren, hat im Juni 2022 ein Bündnis unter Führung von ADFC und VCD Bayern die Initiative für ein Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ gestartet. Ziel war ein Bayerisches Radgesetz, mit dem das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel gestärkt und ein relevanter Beitrag zur Verkehrswende geleistet werden kann.

Nach erfolgreicher Sammlung von Unterstützerunterschriften im Sommer 2022 wurde der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens im Januar 2023 beim Bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Bayerische Verfassungsgericht hat dies für unzulässig erklärt, da damit auch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes berührt sei, ein Umstand, der in anderen Bundesländern anders bewertet wurde. 

Parallel hat die Regierungsmehrheit – sicherlich auch ausgelöst durch die Radentscheid-Initiative – einen konkurrierenden Gesetzesentwurf formuliert, der im Juli 2023 vom Landtag beschlossen werden soll.

 

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