Bayern

Landshut - Dingolfing-Landau
Landshut - Dingolfing-Landau

Freie Fahrt für Radler

Nach Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht dürfen sie jetzt auch die Fahrbahn benutzen

 

In Niederreisbach, Marklkofen und Frontenhausen wurden vor einigen Jahren an der Staatsstraße 2083 einseitige Geh- und Radwege angelegt. Die Radwege weisen jedoch erhebliche Gefahrenstellen auf. Vor allem unübersichtliche Grundstücksausfahrten, an denen Hecken, Zäune und Gambionenwände einen Sichtkontakt zwischen Radfahrern und aus den Grundstücken herausfahrenden Pkw-Fahrern unmöglich machen. So mussten die Radler den Radweg langsam und vorsichtig befahren, wenn sie Kollisionen mit herausfahrenden Autos vermeiden wollten.

Damit stellten die Radwege für Radfahrer, die zügig vorankommen wollen, keine Alternative zur Fahrbahn dar. Mit der Beschilderung als „gemeinsamer Geh- und Radweg“ (Zeichen 241) in beiden Fahrtrichtungen war es den Radfahrern aber verboten, die Straße zu benutzen. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung (Bundesverwaltungsgericht Leipzig) darf ein Benutzungsverbot für die Straße allerdings nur angeordnet werden, wenn die Verkehrsverhältnisse für Radfahrer dort sehr gefährlich sind, was hier nicht der Fall war. Hans Aigner, Mitglied im Vorstand des Kreisverbandes Landshut/Dingolfing-Landau, hat deshalb bei der Straßenverkehrsbehörde mit Erfolg die Aufhebung dieser Beschilderung beantragt. Sie wurde mittlerweile abgeändert in „Gehweg“ (Zeichen 239) mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Die Radler haben jetzt die Wahl zwischen der Fahrbahn und dem für Radfahrer freigegebenen Gehweg.

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