Bayern

Mainfranken-Rhön

Reaktion auf Äusserungen der Firma Meissner Gleisrückbau

Wer an die Unabhängigkeit des Gutachten zum Streckenzustand glaubt, macht auch einen Bock zum Gärtner, denn der Beauftragende des angeblichen Gutachtens ist der nur am Abriß interessierte Abrißunternehmer - wer da nichts Böses denken mag??

 

Die Wortmeldung der Firma Meißner Gleisrückbau als derzeitiger Eigentümerin der Steigerwaldbahn-Trasse hat der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisgruppe Schweinfurt, in einer Pressemitteilung als irreführend und von eigenen Interessen geleitet bezeichnet.

Ein von der Firma Meißner beauftragter Gutachter hatte die Kosten einer Instandsetzung der Steigerwaldbahn auf einen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt und daraus geschlossen, dass die Thüringer Eisenbahn GmbH, die die Steigerwaldbahn auf eigene Kosten für den Güter- und Gelegenheitsverkehr ertüchtigen möchte, dazu nicht in der Lage sei. „Die Firma Meißner ist als Gleisrückbauunternehmen vor allem an dem Schrott- und Verkaufswert der Strecke interessiert, eine Wiederinbetriebnahme würde diesem Geschäftsmodell zuwiderlaufen. Wer einem von diesem Unternehmen beauftragten Gutachter glaubt, macht den Bock zum Gärtner. Aufgrund der offenkundigen Interessenlage sollte Meißner sich besser mit solchen Äußerungen zurückhalten und nicht versuchen, das Gericht, das über den Antrag der Thüringer Eisenbahn auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung entscheidet, zu beeinflussen“, so Sven Haubenreich, Sprecher der VCD-Kreisgruppe. 

Der Verkehrsclub Deutschland hatte 2020 selbst einen Eisenbahn-Sachverständigen den Zustand der Strecke beurteilen lassen. Dieser hatte die Strecke als in der Grundsubstanz intakt und mit überschaubarem Aufwand für Güterverkehr instandsetzbar bezeichnet; dies betrifft auch die Brücken.

Allerdings wurde die Strecke im Februar 2021 durch einen unsachgemäß auf der Strecke eingesetzten Kettenbagger der Firma Meißner beschädigt. Der VCD hatte die Beschädigungen damals der Regierung von Mittelfranken gemeldet, worauf sie diese bestätigte und schrieb: „Die Firma Meißner Gleisbau hat versichert, für die Beschädigungen aufzukommen. Im Falle einer Reaktivierung sind die defekten Schwellen durch die Fa. Meißner auszutauschen.“ (Regierung von Mittelfranken, Schreiben an den VCD KV Mainfranken-Rhön vom 5.3.2021) Sven Haubenreich weiter: „Die Strecke erst selbst zu beschädigen und dann später den schlechten Zustand zu beklagen, das kann man schon dreist nennen. Natürlich ist die Steigerwaldbahn nach jahrelanger Vernachlässigung an einigen Stellen reparaturbedürftig. Dies kann aber kein Argument sein, eine vorhandene Infrastruktur aufzugeben.

Bei einer schlecht instandgehaltenen Straße würde man auch nicht sagen, die Sanierung ist zu teuer,  lasst uns die Straße abbauen. Die Hauptfrage ist, ob die Steigerwaldbahn heute und in Zukunft noch gebraucht wird. Die Antwort ist eindeutig ja, da schon mehr als ausreichende Anfragen von Unternehmen vorliegen, die ihre Güter auf der Steigerwaldbahn befördern lassen wollen.“ Zudem würde der bevorstehende Start des 49 Euro-Tickets den Anliegergemeinden bewusst machen, dass sie ohne Bahnanbindung im Abseits liegen, da lange Busfahrten unattraktiv sind.

Der VCD hofft daher, dass das Gericht sich von den interessegeleiteten Beeinflussungsversuchen nicht beeindrucken lässt und der Thüringer Eisenbahn die Ertüchtigung der Strecke erlaubt. 

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