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FSW-Gerichtsverhandlung des BN am Do, 21.3.24 um 9:00 Uhr in München

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) klagte gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss, wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach aber abgewiesen. Der Antrag des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) auf Zulassung der Beschwerde beim VGH ist von diesem Ende 2023 abschlägig entschieden worden.

 

In der Verhandlung wurde von der Vorsitzenden Richterin Müller für uns überraschend das Thema Klassifizierung ganz am Anfang als erledigt erklärt. Sie begründete es mit dem Zwischenbeschluss des früheren Vors. Richters Dr. Allesch. Das Thema wurde deshalb nicht verhandelt.

Pressemitteilung und Foto: BUND Naturschutz 
Auch das Thema Klimaschutz wurde nur kurz verhandelt. Begründung war, dass es für das Gericht mit der Nichtzulassung des VCD-Antrages geklärt sei. Hier haben wir noch auf das Thema Scopingtermin (2015) und Erg. Planfeststellungsverfahren erst 2019 verwiesen. Die frühe Terminierung des Scopingtermins wird ja als Argument genutzt, das Bundesklimaschutzgesetz nicht anwenden zu müssen. Auch das wäre evtl. Thema einer Revision, weil man ja mit einer frühen Terminierung bei zu erwartender Gesetzesnovelle sich auf das alte Recht beziehen und damit das neue aushebeln könnte.

Intensiv diskutiert wurde das Thema Verkehrsprognose und hier haben Prof. Kipke und unser Gutachter Wulf Hahn mit Hilfe von Rechtsanwalt Wagner und RA Lehners sowie Peter Rottner sehr klar die fehlerhafte Anwendung des DIVAN-Modells dargelegt. Ob das Gericht diesen Punkt als ausreichend ansieht, um die Klagen des BN und Prof. Wilde positiv zu bewerten ist unklar.

Das Thema Lärm (insb. Klage Wilde) wurde debattiert. Der Landesanwalt Niese musste eine Protokollnotiz abgeben, wonach westl. der Jansenbrücke erst der Lärmschutz neu gebaut sein muss, bevor Baumaßnahmen an der Straße beginnen dürfen. Das schafft zwar keine Rechtswidrigkeit des Erg. Planfeststellungsbeschlusses, verteuert aber die Maßnahme, weil auch die Bauzeit um einige Monate verlängert werden dürfte.

Intensiv behandelt wurde das Thema Stickoxide. Ob unsere Kritikpunkte ausreichen, wird sich zeigen.

Damit endete die Verhandlung um ca. 16.00 Uhr, der zweite Verhandlungstag wurde aufgehoben. Die Entscheidung (Urteil) wird zugestellt. Das Gericht wird innerhalb 14 Tagen den Tenor entscheiden. Die schriftliche Urteilsbegründung kommt dann erst einige Zeit später.

Jetzt hoffen wir mal auf ein kleines Wunder.

Tom Konopka, BUND Natturschutz

Hier Presseberichte dazu:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/ausbau-frankenschnellweg-noch-keine-entscheidung-gefallen,U7g1MhD

https://www.nn.de/nuernberg/frankenschnellweg-vor-gericht-eine-entscheidung-zu-nurnbergs-stadtautobahn-naht-1.14152311?

https://www.infranken.de/lk/nuernberg/darf-der-frankenschnellweg-in-nuernberg-ausgebaut-werden-gericht-macht-es-spannend-art-5847543

www.br.de/nachrichten/bayern/ausbau-frankenschnellweg-dauerstreit-geht-vor-gericht-weiter,U7TgxYE

www.nn.de/nuernberg/frankenschnellweg-das-erwartet-nurnbergs-dritter-burgermeister-vogel-von-der-gerichtsverhandlung-1.14136100?

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