Bayern

kostenloses Parken für Elektroautos im Freistaat Bayern ab 01.04.2025

kein Aprilscherz

über Sinn und Unsinn einer gut gemeinten Regelung. Oder ist es bloß ein Wahlgeschenk kurz vor der Bundestagswahl?

Vom 1. April 2025 bis 31. Dezember 2026 dürfen alle Pkw mit einem “E”-Kennzeichen auf allen öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken. Es reicht, eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen. (Kommunen können ein kostenlostes 3-Stunden-Ticket für eAutos einführen.) Die zulässige Höchstparkdauer muss beachtet werden, insbesondere wenn sie weniger als 3 Stunden beträgt.

Klingt erstmal gut und nach einer Förderung für die weitere Verbreitung der Elektromobilität. Aber auch, wenn wir als VCD Elektroautos als einen Schritt in die richtige Richtung sehen, hat diese Neuregelung einige Nachteile:

  • Den Kommunen entgehen mit der Neureglung wichtige Einnahmen, die der Freistaat nicht ausgleicht (Geschenke zu Lasten Dritter). Allein für die Stadt Schwabach wird ein unterer fünfstelliger Betrag geschätzt.
     
  • Hinzu kommen Umstellungskosten für Parkautomaten, die auf das vom Freistaat vorgeschlagene kostenlose Ticket umgestellt werden. Und: Fast alle Kommunen bieten alternativ die Nutzung von ParkApps an. Diese lassen sich aber nicht so einfach umstellen. Bzw. lassen sich die App-Anbieter die Umstellung teuer bezahlen.
     
  • Da die Umsetzung auf die Kommunen abgewälzt wird, ist damit zu rechnen, dass nicht alle Kommunen das identisch regeln werden. Und was überall ein wenig anders funktioniert, schafft Unsicherheit und Ärger.
     
  • Was für Oberflächenparkplätze vielleicht noch irgendwie regelbar ist, stellt alle beschrankten Parkplätze (Tiefgaragen und Parkhäuser mitr Schranke) vor Herausforderungen. Wie soll man sich für die Ausfahrt legitimieren?
    Wir befürchten daher durch die Neuregelung eine Erhöhung des Parkdrucks auf die ohnehin knapperen Oberflächenparkplätze. Und das beflügelt Konflikte zwischen eAutomobilisten und Verbrenner-Fahrern und gehbehinderten Autofahrern, die solche Parkplätze dringender brauchen.
     
  • Am kritischsten sehen wir aber die Frage, was ein öffentlicher Parkplatz ist: Allenortens in Bayern gibt es hinreichend viele privatwirtschaftlich geführte Parkanlagen auf Oberflächen, in Parkhäusern und in Tiefgaragen. Nach dem Bekanntmachungstext muss man davon ausgehen, das die Neuregelung nur die Parkplätze in öffentlichem Eigentum erfasst. Wie aber soll der Fahrer eines Elektroautos auf die Schnelle bei der Parkplatzsuche klären können, ob sein Parkplatz kommunal geführt ist oder von Privatleuten, die ein kostenloses Parken mit einer hohen Sondergebühr belegen. Auch hier sind Streitereien programmiert.
     
  • Welche Pkw haben eigenlich ein e-Kennzeichen?
    Die Elektroautos, die vor 20215 zugelassen wurden, schon mal nicht. Dafür aber etliche plug in-Hybrid-Fahrzeuge, die bis zu 40 km rein elektrisch fahren können. Auch wenn sie den größten Teil ihrer Reichweite mit Verbrennungsmotor zurücklegen.  
     
  • Wozu dienen eigentlich Parkgebühren?
    Sie sind ein Entgelt für die Nutzung knappen öffentlichen Raumes in den Zentren unserer Kommunen. Und den beanspruchen Elektroautos genauso wie ihre Verbrenner-Pendants und sollten daher weiterhin zur Kasse gebeten werden.
    Denn Radfahrer, Fußgänger und ÖPNV-Nutzer brauchen diesen Platz nicht und schaffen damit Raum für eine lebenswerte Gestaltung unserer Kommunen!   
     
  • Und das Ziel der Maßnahme? 
    Werden sich durch die großzügige Regelung künftig mehr Menschen ein Elektroauto statt einen Verbrenner kaufen? 
    Nein, denn die Parkgebühren fallen bei den höheren Anschaffungskosten des eAutos nicht in's Gewicht, auch wenn im Lebenszyklus eines Autos der Verbrenner deutlich teurer ist als ein vergleichbares Elektroauto.

Fazit: 
Fahrer von Elektroautos werden in Zukunft viel diskutieren müssen, wenn sie die neue Regelung nutzen. Viel Freude werden Sie aber daran sicher nicht haben.

Wir Elektroauto-Fahrer im Kreisverband Schwabach-Roth freuen uns daher auf eine unaufgeregte, nachhaltigere Zeit ab Januar 2027. 

 

  

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