Landshut - Dingolfing-Landau
Seit 2017 ist Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten in der StVO verankert, aber flächendeckend umgesetzt ist diese Vorschrift noch nicht.
Auch im Landkreis-Dingolfing Landau gab es Schulen und Kindergärten, vor denen noch Tempo 50 erlaubt war. Unser Vorstandsmitglied Hans Aigner hat deshalb bei den Verwaltungsbehörden entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden mittlerweile umgesetzt und so gilt mittlerweile vor allen Schulen und Kindergärten im Landkreis Dingolfing-Landau Tempo 30. Somit ist zumindest im Umfeld dieser Einrichtungen für sichere Wege gesorgt.
Erhebliche Gefahrenstellen gibt es allerdings noch dort, wo Kinder vom Elternhaus zur Schulbushaltestelle unterwegs sind. Hier müssen in vielen Fällen Straßen überquert werden, auf denen Tempo 100 erlaubt ist. Hier wehren sich Behörden vehement gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen und legen die gesetzlichen Vorschriften restriktiv zu Lasten der Sicherheit von Schulkindern aus. Ein Junge antwortete auf die Frage, wie er über die Straße kommt, wie aus der Pistole geschossen: "Problem Überholer und Nebel"