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PM: VCD stellt Antrag auf Zulassung der Berufung zum Urteil des Verwaltungsgerichts wegen Ausbau Frankenschnellweg!

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bei seiner Jahreshauptversammlung am Dienstag, 4.4.23 hat der VCD-Regionalverband Großraum Nürnberg einstimmig beschlossen, Antrag auf Zulassung der Berufung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach in Sachen Ausbau des Frankenschnellwegs zu stellen. Der wiedergewählte Vorsitzende Christoph Wallnöfer zeigte sich kämpferisch: "Wir sind es im Rahmen des Klimaschutzes der nächsten Generation schuldig, diesen irrsinnigen Ausbau des Frankenschnellweges mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern!"

Foto: VCD Nürnberg

Bis in die Nacht diskutierten die Mitglieder, ob sie die finanziellen zusätzlichen Belastungen einer Berufung stemmen können. Es zeigte sich jedoch eine große Spendenbereitschaft der Anwesenden und der eiserne Wille, auf keinen Fall aufzugeben.

Nach den Ausführungen unseres Rechtsanwalts Dr. Stefan Wagner, Augsburg, ergeben sich gleich mehrere Angriffspunkte, die für die Zulassung der Berufung erfolgversprechend sind:

Zum ersten sei das Modell zur Verkehrsprognose für den Frankenschnellweg („DIVAN“) nicht mit der angemessenen Systematik angewendet worden. Weiter kritisiert Rechtsanwalt Dr. Wagner die Methodik der Verkehrserhebung an der Hafenbrücke. Streitig ist außerdem die Frage, ob für die geänderte Planfeststellung altes oder neues Umweltrecht anzuwenden war. Und weiterhin könnte maßgeblich sein, dass der Klimaschutz in dem Gerichtsurteil nicht die notwendige Beachtung gefunden hat. Zudem sind die vom Freistaat Bayern in Aussicht gestellten Zuschüsse nichts Anderes als eine bloße Absichtserklärung.

Der VCD setzt darauf, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die dort bereits vorliegenden Berufungsverfahren u.a. des Bund Naturschutz mit dem Verfahren des VCD zusammenziehe werde, um damit eine einheitliche Bewertung des Projekts zu ermöglichen und letztlich die Rechtswidrigkeit des geplanten Ausbaus des Frankenschnellwegs feststellt.

Christoph Wallnöfer zeigt sich zuversichtlich, dass der Antrag auf Berufung erfolgreich sein wird: "Es ist eine Chance, dieses unsinnige Projekt endgültig zu beerdigen - und wir werden sie nicht ungenutzt vorübergehen lassen!"

Über weitere Spenden wäre der Regionalverband sehr dankbar:

Bankverbindung:

VCD Regionalverband

Spardabank Nürnberg
IBAN DE33 7609 0500 0000 6038 72
Bitte mit Verwendungszweck „Spende FSW“ angeben.
Spendenbescheinigungen werden ausgestellt. Vielen Dank!

Hier dazu ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/verwaltungsgerichtshof-klage-bund-naturschutz-frankenschnellweg-ausbau-nuernberg-1.5779002

Hier dazu ein Artikel vom Bayerischen Rundfunk:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/vcd-klagt-weiter-gegen-ausbau-des-frankenschnellwegs,Tb6jnWC

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