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PM: VCD befürwortet den Standort Hafen für das neue ICE-Werk!

Der Regionalverband Großraum Nürnberg des VCD's unterstützt den vom Bund Naturschutz vorgeschlagenen Standort am Nürnberger Hafen für das neue ICE-Werk.

 

"Wenn es eine bessere Standortalternative gibt, die weder einen Eingriff in den Bannwald noch eine Gefährdung für die Fürther Trinkwasserversorgung darstellt, sollte man diese ausführlich prüfen", meint der Vorsitzende Christoph Wallnöfer.

Alle derzeit im Prüfverfahren befindlichen drei möglichen Standorte B (Allersberg/Pyrbaum/Roth-Harrlach), F (ehemaliges Munitionslager Feucht) und G (südlich ehemaliges Munitionslager Feucht) befinden sich im Bannwald:

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/raumordnungsverfahren

Deshalb lehnt der Regionalverband alle drei Standorte ab. Ein ICE-Werk am Hafen käme ohne Eingriffe in den bestehenden Bannwald aus. Es beeinträchtigt die Funktion des Hafens als trimodales Güterverkehrszentrum (GVZ) nicht. Elektrifizierte Gleisanlagen mit der Möglichkeit zum Wenden der Züge sind bereits vorhanden. Durch ein geschicktes Platzieren des ICE-Werks werden neben dem nicht mehr ausgelasteten zweiten Hafenbecken nur wenige kleinere Grundstücke benötigt, die gut an andere Standorte verlagerbar sind.

Die Chance, dass man sich bei dem bereits bestehenden Industriestandort Hafen ein Raumordnungsverfahren hätte sparen können, wurde bereits verspielt. Deshalb ruft Wallnöfer alle Bürgerinnen und Bürger auf, bis spätestens 30.06.2022 von ihrem Recht Gebrauch zu machen, eine persönliche Einwendung zu den drei verbliebenen Standorten im Bannwald an die Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach zu senden. (per E-Mail: raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de ).

Wem das zu aufwändig ist, kann eine Sammeleinwendung online unterschreiben: https://helfen.bund-naturschutz.de/sammeleinwendung-ice-werk/

Weiter Informationen zur Sammlung von Unterschriften unter

https://harrlach.com/raumordnungsverfahren

Hier unsere Stellungnahme:

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27

91522 Ansbach

Vollzug des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG);

Raumordnungsverfahren (ROV) für das Vorhaben "Neues ICE-Werk im Raum Nürnberg" der DB Fernverkehr AG, P.FBW 27/ Infrastrukturprojekt Nürnberg, Gleißbühlstr. 16, 90402 Nürnberg

hier: Einleitung des Raumordnungsverfahrens

Sehr geehrter Herr Rahn,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen den Erhalt Ihres Schreibens vom 04.05.2022 in der o.g. Angelegenheit und nehmen zu dem Projekt "Neues ICE-Werk" wie folgt Stellung:

Die Mobilitätswende erfordert einen grundlegenden Ausbau der Infrastruktur der Bahn, in Bezug auf Schienen, Zuggarnituren und natürlich auch Reinigungs- und Instandhaltungsanlagen. Dass sich als Standort im Süden Deutschlands der Großraum Nürnberg anbietet, erscheint logisch.

Was nun die derzeit im Prüfverfahren befindlichen drei möglichen Standorte B (Allersberg/Pyrbaum/Roth-Harrlach), F (ehemaliges Munitionslager Feucht) und G (südlich ehemaliges Munitionslager Feucht) angeht, so lehnen wir diese grundsätzlich ab.

Hierzu im Einzelnen:

Standort B (Allersberg/Pyrbaum/Roth-Harrlach): Aus dem in Rede stehenden Gebiet bezieht die Stadt Fürth 44 Prozent ihres Trinkwassers, bei Überschwemmung des Trinkwasserschutzgebietes im Rednitzgrund sogar 100 Prozent. Bei dem Gebiet des Standortes handelt es sich grundsätzlich um Wald, dessen Boden eine hervorragende Filterung des Grundwassers gewährleistet. Der hohe Wasserbedarf des geplanten ICE-Werkes zum Reinigen der Züge würde die Kapazität der Brunnen belasten. Zudem soll Regenwasser zur Reinigung der Züge eingesetzt werden, das somit dann nicht mehr für die Grundwasserneubildung zur Verfügung steht. Es ist davon auszugehen, dass sich die Trinkwasserqualität für die Fürther Bevölkerung erheblich verschlechtern würde.

Standort F (ehemaliges Munitionslager Feucht): In dem fraglichen Gebiet befindet sich eine erhebliche Menge an Munitionsrestbeständen aus der Zeit des Dritten Reiches sowie der US-Armee. Ein Teil davon ist durch einen Betonbunker grundwasserdicht gesichert. Diese wie auch die restliche Muna-Fläche ist Sperrgebiet und für die Bevölkerung nicht begehbar. Es gab in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Bestrebungen, dieses Gelände einer anderen Nutzung zuzuführen. Diese scheiterten jeweils an der Beseitigung der Munitions-Altlasten.

Auch wenn die DB nicht die gesamte Muna-Fläche für das geplante ICE-Werk benötigt, so dürfte sich dennoch die Altlastenbeseitigung als eine überaus schwierige Aufgabe erweisen, da keinerlei Kartenmaterial existiert, das die genaue Lage, die Art und Anzahl der im Boden befindlichen Munitions-Restbestände ausweist. Die Entmunitionierung der von der Bahn benötigten Flächen dürfte ein erhebliches Gefahrenpotenzial beinhalten. Und eine Munitionsmittel-Räumung unter Zeitdruck würde das Gefahrenpotenzial für die mit dieser  Aufgabe Befassten mit Sicherheit noch erhöhen. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass der Giftgas-Sarkophag (der sich nicht auf dem von der Bahn beanspruchten Gebiet befindet) beim Bau oder beim Betrieb des ICE-Werks Schaden erleiden könnte.

Standort G (südlich ehemaliges Munitionslager Feucht)

Der Standort G liegt in einem Gebiet, das von den BürgerInnen der umliegenden Gemeinden Feucht, Wendelstein und Röthenbach bei St. Wolfgang sowie von der Bevölkerung des Nürnberger Südostens (Langwasser, Moorenbrunn, Altenfurt) als Naherholungsgebiet viel frequentiert wird. Vor allem der Jägersee und der Krugsweiher sind hier zu nennen.

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass alle drei Standorte B, F und G im Reichswald mit Schutzstatus als Bannwald und Europäisches Vogelschutzgebiet liegen. Trotz dieser Schutzstatusarten ist es möglich, zur Durchsetzung öffentlicher Belange entsprechende Waldflächen zu roden und andernorts ökologisch wieder auszugleichen. Jedoch muss diesbezüglich in Rechnung gestellt werden, dass als ökologische Ausgleichsflächen nur Gebiete im Außenbereich des Reichswaldes in Frage kommen. Das heißt prinzipiell, dass Waldgebiete in relativer Nähe zur Stadt Nürnberg abgeholzt und versiegelt werden, während in größerer Entfernung zur Stadt neue Waldflächen angelegt werden. Hierbei dürfte es sich nach allem Dafürhalten um landwirtschaftlich genutzte Flächen handeln, die mittlerweile aber nurmehr unter Schwierigkeiten von den Landwirten zu erwerben sind. Wenn gerodeter Wald durch Ersatzaufforstungen ausgeglichen werden soll, so entsteht hier eine beachtliche zeitliche Lücke, da ein frisch angelegter Wald erst nach 60 bis 90 Jahren seine ökologischen Funktionen voll erfüllen kann.

Außerdem ist zu bezweifeln, ob sich während dieser Zeit überhaupt ein gesunder Wald entwickeln kann, wenn er sich bei zunehmender Trockenheit und Wetterextremen behaupten muss. Der  Reichswald ist insgesamt für die Menschen im Großraum Nürnberg von lebenswichtiger Bedeutung. Er ist unersetzlich für die Frischluftzufuhr und Abkühlung im Bereich des Nürnberger Beckens, das nach der Klimaprognose des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz mittelfristig weitere Hitzerekorde, Zunahme von Trockenheit und Extremwetterlagen erleben wird.

In dieser konkreten Situation ist es nicht länger hinzunehmen (auch wenn prinzipiell die gesetzliche Möglichkeit von Flächenausgleichsmaßnahmen besteht), dass weitere Bannwaldflächen gerodet werden - für welche Belange auch immer! Der Bannwald muss in Zukunft absolut tabu sein. Wenn die elementarsten Lebensgrundlagen der Bevölkerung von Nürnberg und Umgebung auf dem Spiel stehen, kann es keine Diskussion über mögliche Standorte eines Industriebetriebs geben, wie ihn das geplante ICE-Werk darstellt. Davon unberührt bleibt selbstredend die Tatsache, dass der VCD den Ausbau der Bahn und ihrer logistischen Anlagen unterstützt.

Aufgrund des eben Geschilderten ergibt sich unseres Erachtens die Notwendigkeit, nach anderen Standortflächen in Nürnberg (oder im Umland) zu suchen, die bereits gerodet und als Industriegebiete ausgewiesen sind. Hierfür in Frage käme das Gelände des Nürnberger Hafens: Wir beantragen deshalb die Überprüfung der Möglichkeit eines ICE-Werk-Baus im Nürnberger Hafen.

Die DB Fernverkehr AG führt in ihrer Stellungnahme zur Nutzung des Geländes im Nürnberger Hafen für ein ICE-Werk aus, dass die benötigten Flächen sich nicht in ihrem Eigentum befinden. Hierzu ist zu sagen, dass dieser Sachverhalt auch für die von der Bahn präferierten Standorte B, F und G gilt: Das Gebiet des Standorts B (Harrlach) befindet sich im Eigentum der Familie Faber-Castell. Auch die anderen Standortflächen (Muna und südlich Muna) befinden sich nicht im Eigentum der Bahn. Eine rasche Verfügbarkeit dieser Flächen ist also ebenfalls nicht absehbar.

Was die technischen Probleme angeht, die die Bahn für das Hafengebiet beschreibt (beispielsweise die Notwendigkeit des Baus einer Klappbrücke für der Überfahrung des Hafenbeckens 2), so wird diesbezüglich darauf verwiesen, dass sich bei der Konkretisierung des Entwurfs von BN/Albert Röttger diese Schwierigkeiten als durchaus beherrschbar darstellen würden. Durch ein geschicktes Platzieren des ICE-Werks werden neben dem nicht mehr ausgelasteten zweiten Hafenbecken nur wenige kleine Grundstücke benötigt, die gut an andere Standorte verlegbar sind.

In der Stellungnahme der Bahn wird u.a. auf die Überlastung der Bahnstrecke Nürnberg - Treuchtlingen sowie des Bahnknotens Nürnberg-Eibach hingewiesen. Unter Umständen könnte man noch zusätzliche Gleise parallel zur Strecke Nürnberg - Treuchtlingen verlegen. Hierfür würde sich möglicherweise der Endabschnitt des Frankenschnellwegs (der auf die Wiener Straße einmündet) eignen. Dies würde die Belastung des Bahnknotens Eibach sicher reduzieren.

Des Weiteren muss in Rechnung gestellt werden, dass die bereits im Hafengebiet befindlichen elektrifizierten Gleisanlagen den Bau einer Wendeschleife für die ICEs überflüssig machen würde.

Eine weitere grundsätzliche Problematik, die unbedingt angesprochen werden muss, sind die von dem ICE-Werk ausgehenden Licht- und Schallemissionen: Ganz egal, wo das Werk letztendlich gebaut wird, muss auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass sowohl die in der Umgebung wohnende Bevölkerung als auch die Tiere und Pflanzen soweit wie möglich vor den Licht- und Schallemissionen geschützt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rotraut Brückner

stv. Vorsitzende VCD-Regionalverband Großraum Nürnberg

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