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PM: Verwaltungsgericht hat VCD-Klage abgewiesen!

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage gegen den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs abgewiesen.

 

Christoph Wallnöfer sagt erzürnt: "Wir klagen ja eigentlich für Menschen, die noch gar nicht geboren sind. Es ist unverantwortlich, dass sich die heutige autofahrende Generation anmaßt, wegen durchschnittlich 2,5 Minuten Zeitgewinn ein Millionengrab für aktuell 687 Mio Euro zu bauen. Die Stadt Nürnberg hat schon heute ohne Kosten für den Ausbau des Frankenschnellwegs kein Geld im Haushalt, weshalb Stellen erst nach zwei Jahren wiederbesetzt, Projekte immer wieder zeitlich gestreckt und Veranstaltungen gestrichen werden."

Fridays for Future zeigt uns, dass junge Menschen nicht mehr auf das Auto setzen. Klima- und Umweltschutz stehen im Mittelpunkt aller Überlegungen. Gefragt sind bessere Radverkehrsinfrastrukturen, breite und sichere Gehwege und ein attraktiv ausgebauter Öffentlicher Personennahverkehr. Doch dazu hat die Stadt Nürnberg künftig leider kein Geld mehr.

Das fünfköpfige Gericht hat den VCD zwar fair behandelt, was durch die Verlegung in den größten Raum Ansbachs und die Anberaumung auf zwei Verhandlungstage deutlich wurde. Ohne Zeitdruck konnte der Sachverständige des VCD's, Herr Prof. Dr.-Ing. Harald Kipke, die Fehler in dem von der Stadt beauftragten Verkehrsgutachten aus fachlicher Sicht erläutern. Die bisherigen Staus an den drei Ampeln werden lediglich auf die Zufahrtsstraßen in den Wohngebieten verlagert. Am zweiten Verhandlungstag wurde aus Sicht des VCD's immer noch nicht eindeutig geklärt, warum zur Messung der Schadstoffe die Messstelle in Schwabach herangezogen wurde, und nicht die Nürnberger Messstelle in der Von-der Tann-Straße, die von der Verkehsbelastung mit der Rothenburger Straße vergleichbar ist.

Geht der VCD in Berufung?

Der Anwalt des VCD's, Dr. Stefan Wagner (Augsburg), rät, erst den Eingang des vollständigen Urteils abzuwarten, was mehrere Wochen beanspruchen wird. Erst mit Zustellung des vollständigen Urteils beginnt die Rechtsbehelfsfrist. Zulässiges Rechtsmittel ist dann der Antrag auf Zulassung der Berufung, der innerhalb eines Monats nach Zugang des vollständigen Urteils gestellt und dann innerhalb eines weiteren Monats begründet werden müsste. Ob ein solcher Antrag auf Zulassung der Berufung Erfolgsaussichten haben kann, kann erst nach Prüfung des vollständigen Urteilstextes beurteilt werden.

Solange wird der VCD im engen Kontakt mit seinen Mitgliedern das Für und Wider einer Berufung beraten. Da somit wieder Kosten entstehen, ist eine Berufung auch von einer erneuten Spendenbereitschaft der Mitglieder abhängig.

Hier die Pressemitteilung des VG Ansbach:

https://www.vgh.bayern.de/media/vgansbach/presse/p-2022-06.pdf

https://www.nn.de/nuernberg/klage-gegen-die-plane-fur-frankenschnellweg-wurde-abgewiesen-stadt-nurnberg-ist-erleichtert-1.12617712

https://www.br.de/nachrichten/bayern/klage-gegen-ausbau-des-frankenschnellwegs-abgewiesen,TK9S5Yz

https://www.frankenfernsehen.tv/update-verhandlungen-in-ansbach-frankenschnellweg-ausbau-klage-wurde-abgewiesen-244679/

https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozesse-ansbach-klage-gegen-ausbau-des-frankenschnellwegs-gekippt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221013-99-115874

https://www.nn.de/ruckt-kreuzungsfreier-ausbau-naher-1.12616903

https://www.nn.de/der-ausbau-des-frankenschnellwegs-muss-kommen-endlich-1.12617897

https://www.nn.de/nuernberg/bund-naturschutz-will-klarung-wir-werden-die-klage-bis-zum-bundesverwaltungsgericht-treiben-1.12620568

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