Wie sollte mit dem Parken auf Gehwegen umgegangen werden, wenn dadurch die vorgeschriebene Mindestbreite des Gehwegs unterschritten wird?
Problem
Im Mobilitätsbeschluss wurden auch Verbesserungen für den Fußverkehr vereinbart. Insbesondere sollte das erlaubte Gehwegparken rückgängig gemacht werden, wenn die vorgeschriebene Mindestbreite nicht eingehalten werden kann. Die Gehwege im Bestand sollen mindestens 1,50 m breit sein, bei Neuplanungen 2,50 m, aber möglichst noch breiter.
Das nicht erlaubte, aber geduldete Parken auf dem Gehweg muss konsequent unterbunden werden. Stattdessen wurde kürzlich beschlossen, in einem Fall, der die bestehenden Vereinbarungen eindeutig missachtet, neues Gehwegparken zu erlauben.
VCD-Position
Die Vereinbarungen zur Mindestbreite von Gehwegen sind ohne Abstriche einzuhalten. Zuviele Fahrzeuge für die vorhandenen Parkstände und Proteste sind kein Grund, davon abzuweichen. Alle Abschnitte mit erlaubtem Parken auf dem Gehweg müssen überprüft und nötigenfalls neu organisiert werden. Nicht erlaubtes Gehwegparken muss konsequent unterbunden werden. Dies muss in betroffenen Vierteln durch Parkraumbewirtschaftung unterstützt von der Kommunalen Verkehrsüberwachung überwacht werden. Die verhängten Bußgelder müssen für eine Aufstockung des Personals bereitgestellt werden. Wer ein Auto unterhält, ist selbst dafür verantwortlich, wo es abgestellt werden kann. Dafür muss keinesfalls die Allgemeinheit Lösungen finden.
Antwortmöglichkeiten
| a | Gehwegparken muss in solchen Fällen konsequent unterbunden werden | 10 |
| b | Gehwegparken ist grundsätzlich zu untersagen, jedoch sollten klar geregelte Ausnahmefälle zulässig sein. | 8 |
| c | Wenn Parkstände fehlen, müssen diese nötigenfalls auch auf Kosten des Fußverkehrs geschaffen werden. | 1 |
| d | Das Problem des Gehwegparkens ist unwichtig und sollte nicht weiter im Fokus der stehen. | 0 |
Wertung der Antworten
Unsere Haltung zum Gehwegparken wird fast durchgängig geteilt. Aber es mag Ausnahmefälle geben, wo es doch sinnvoll sein könnte, eine Ausnahme zu erlauben. Deshalb 8 Punkte. Es wäre halt zu klären, wie diese Ausnahmen definiert werden könnten.
OB König hat eine eigene Antwort gewählt. Er benennt so viele Voraussetzungen für ein Verbot des Gehwegparkens, dass wir diese nur mit 5 Punkten gewertet haben.